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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

 

1.1. Allen Lieferungen, Leistungen und Angebote, Herstellung und Vertrieb ophthalmo-chirurgischer Produke (beispielswiese Phaco-Handstücke) sowie entsprechendes Zubehör der LUMed GmbH (im folgenden "LUMed" genannt) liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

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Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von LUMed. Den Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur Vertragsinhalt, wenn LUMed sich ausdrücklich und schriftlich mit Ihnen einverstanden erklärt hat.

 

1.2. Angebote von LUMed sind bis zum Vertragsschluss grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag (Bestellung) 8 Wochen ab Eingang des Auftrages bei LUMed gebunden. Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn LUMed die Annahme des Auftrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.

 

1.3. Im Interesse einer technischen und medizinischen Weiterentwicklung behält sich LUMed das Recht vor, Konstruktions- und Ausführungsänderungen auch nach Auftragsannahme vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

 

2.Preise

 

2.1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise. Alle früheren Listenpreise verlieren ihre Gültigkeit auch ohne besondere Ankündigung bzw. Mitteilung.

 

Die Preise gelten ab Lager. Fracht, Porto, Verpackung und Versicherung, auch bei Teillieferungen, werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

3. Zahlung / Zahlungsverzug / Abtretung

 

3.1. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

Bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen ist LUMed berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen.

 

3.2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

 

Bei Zahlungsanweisungen gilt die Zahlung mit der Gutschrift des Betrages auf dem Konto von LUMed als erfolgt, bei Schecks und Wechseln bei entsprechender Einlösung.


3.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. über dem Basiszinssatz berechnet, jeweils zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn LUMed eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweist.

 

3.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden auch alle weitergehenden Forderungen von LUMed, unabhängig von der jeweiligen Fälligkeit, sofort zur Zahlung fällig. Des weiteren ist LUMed berechtigt, für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen.

 

3.5. LUMed ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist LUMed berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

 

3.6. Gegen die Ansprüche von LUMed kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

 

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit die sich gegenüberstehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.

 

3.7. LUMed ist berechtigt, die Ansprüche aus seinen Geschäftsverbindungen abzutreten.

 

4. Lieferung

 

4.1. LUMed bemüht sich stets, die schriftlich bestätigten Termine einzuhalten. Bei eventuellen Terminüberschreitungen ist eine angemessene Nachlieferungsfrist zu gewähren.

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4.2. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrungen und unverschuldete Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen sowie Rohstoffmangel entbinden von der Einhaltung zugesagter Liefertermine.

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4.3. Teillieferungen können vorgenommen und müssen angenommen werden

 

5. Gefahrenübergang / Versand

 

5.1. Erfüllungsort ist der Sitz von LUMed. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige den Vertragsgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Vertragsgegenstand abzunehmen.


5.2Wird der Vertragsgegenstand auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als am Sitz von LUMed ausgeliefert, so erfolgt der Gefahrenübergang, sobald der Vertragsgegenstand dem Transportunternehmen übergeben worden ist und das Lager von LUMed verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn LUMed die Transportkosten übernommen hat. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen.

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5.3Der Übergabe steht gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 

5.4. Nimmt der Kunde den Vertragsgegenstand nicht innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige ab, so kann LUMed dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von vierzehn Tagen setzen mit der Erklärung, dass LUMed nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist LUMed berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Vertragspreises nicht im Stande ist.

 

5.5Verlangt LUMed Schadenersatz, so beträgt dieser 25% des Vertragspreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn LUMed einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Macht LUMed von den Rechten gemäß Ziffer 5.4. und Ziffer 5.5. keinen Gebrauch, kann LUMed über den Vertragsgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle einen gleichartigen Vertragsgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

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5.6LUMed berechnet eine Versandkostenpauschale für Fracht und Verpackung, abhängig von Größe, Gewicht und Versandart

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6. Reparaturen und Dienstleistungen

 

6.1. Reparaturen- und Dienstleistungen werden nach bestätigtem Kostenvoranschlag durchgeführt.

 

7. Gewährleistungen / Warenrücknahme

 

7.1. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen sind, soweit es sich um offensichtliche Mängel der gelieferten Ware handelt, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware gegenüber LUMed schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich ein solcher Mangel später, muss die Anzeige unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, nach Entdeckung gemacht werden. Bei Versäumnis der vorgenannten Fristen gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Den Kunden trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 

7.2Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, ist der Kunde berechtigt, die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu verlangen (Nacherfüllung). LUMed wird alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen.

 

LUMed kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Absatz 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von LUMed, auch unter diesen Voraussetzungen die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten zu verweigern, bleibt unberührt.

 

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist LUMed dazu nicht bereit oder in der Lage, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Im Falle des Rücktritts wegen eines Rechts- oder Sachmangels steht dem Kunden daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Gewährleistungspflichten bestehen dann nicht, wenn die aufgetretenen Mängel in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde einen Fehler nicht gemäß Ziffer 7.1. angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat oder der Vertragsgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, Betriebs- oder Wartungsanweisungen von LUMed durch den Kunden nicht befolgt wurden oder der Vertragsgegenstand zuvor in einem anderen Betrieb als dem von LUMed oder von LUMed autorisierten Instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist oder in den Vertragsgegenstand Teile eingebaut oder mit dem Vertragsgegenstand Teile oder Zubehör verwendet worden sind, deren Verwendung LUMed nicht genehmigt hat oder der Vertragsgegenstand durch den Kunden in sonstiger von LUMed nicht genehmigter Weise verändert worden ist. Natürlicher Verschleiß des Kaufgegenstandes ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Garantiezusagen haben nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vereinbart sind oder von LUMed schriftlich bestätigt wurden. Ein Umtauschrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen. Erfolgt im Einzelfall gleichwohl ein Umtausch oder eine Rücknahme, so gilt diese nur für neue und Originalverpackte Ware. Ware die LUMed nicht mehr in seinem Programm führt oder die auf speziellen Wunsch des Kunden angefertigt oder beschafft wurde sowie Sterilprodukte werden auch in Ausnahmefällen nicht zurückgenommen.

 

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

8.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen im Eigentum von LUMed.

 

8.2Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Vertragsgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus den Geschäftsbedingungen fristgerecht nachkommt.


8.3Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt.

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8.4Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LUMed eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung von LUMed beeinträchtigende Überlassung des Vertragsgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig, soweit dies nicht nach Ziffer 8.3. dem Kunden erlaubt ist. Eine Verarbeitung oder Umbildung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden wird stets für LUMed vorgenommen. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen LUMed nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt LUMed das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird der Vertragsgegenstand mit anderen LUMed nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt LUMed das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vertragsgegenstandes zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde LUMed anteilsmäßig Miteigentum übertragen. Der Kunde verwahrt die Sache unentgeltlich für LUMed.

 

8.5Der Kunde tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung der Vorbehaltssache mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner bis zur Höhe des Rechnungsbetrags mit der Befugnis der Einziehung der Forderung und schon jetzt sicherheitshalber an LUMed ab. LUMed nimmt die Abtretung schon jetzt an. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe der Forderung von LUMed um mehr als 20% wird LUMed insoweit die Sicherung nach eigener Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an LUMed abgetretenen Forderungen einzuziehen; dies geschieht nur treuhänderisch und auf Rechnung von LUMed. Die eingezogenen Erlöse stehen daher LUMed zu und sind an LUMed abzuliefern.

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Auf Verlangen von LUMed ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und die zur Geltendmachung der Rechte von LUMed gegen den Dritten erforderlichen Auskünfte zu geben. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Vorbehaltskäufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber LUMed nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auch kann nur unter dieser Voraussetzung LUMed vom Kunden verlangen, die Abtretung dem Dritten offen zulegen.

 

8.6. Der Kunde hat LUMed den Zugriff und jede Beeinträchtigung der Rechte von LUMed durch Dritte auf die Vorbehaltsware oder die an LUMed abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen und LUMed in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.

 

8.7. Die Kosten der Maßnahmen zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums von LUMed trägt der Kunde.

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8.8. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch LUMed liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

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9. Haftung

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9.1. Die Haftung von LUMed ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht für die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen haftet LUMed auch für einfache Fahrlässigkeit. Weiter bleiben die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes unberührt.

 

9.2Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn LUMed Arglist vorwerfbar ist.

 

9.3. Die Rechte des Kunden aus Gewährleistungen gemäß Ziffer 7 bleiben unberührt.

 

9.4Die Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sind in Ziffer 4 abschließend geregelt.

 

10. Geheimhaltung Markenschutz

 

10.1. Angebots-, Verkaufs- und sonstige Unterlagen einschließlich Bild-, Ton- und sonstige Datenträger dürfen ohne Genehmigung von LUMed weder im Original noch in Kopie an Konkurrenten oder unbefugte Personen ausgehändigt noch sonst in einer die Interessen von LUMed schädigenden Weise verwendet werden. Des weiteren dürfen die von LUMed in ihrem Angebot eingeräumten Konditionen, insbesondere die Preise, nicht an Dritte, sei es schriftlich oder mündlich, weitergegeben werden.

 

10.2. Dem Kunden ist nicht gestattet, ohne schriftliche Genehmigung von LUMed den Namen "LUMed", die Marke "LUMed", Logos und sonstige Zeichen oder Bezeichnungen von LUMed zu nutzen oder auf sonstige Art zu verwenden.

 

11. Rücktritt

 

11.1. Bis zum Versand der Ware ist LUMed berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern sich der Kunde in nicht unerheblichem Maße vertragswidrig verhält, sich dessen Vermögenslage wesentlich verschlechtert oder sofern sich die dem Vertrag zugrunde gelegten Verhältnisse wesentlich verändern.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

 

12.1. Die Vertragsparteien vereinbaren den Sitz von LUMed als Gerichtsstand und Erfüllungsort.

 

12.2. Für die Rechtsbeziehungen von LUMed zu Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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13. Schlussbestimmungen

 

13.1. LUMed ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder in Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

 

13.2. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte des Vertrages mit dem Kunden berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in den wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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